Betreuung
Vom Gericht bestellte Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu
vertreten und zu unterstützen, die auf Grund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen können. Für diese Menschen wird eine Betreuung
eingerichtet, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft
geraten. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen
dabei an erster Stelle. Betreuer kümmern sich im Auftrag ihrer
Klienten um rechtliche und soziale Belange. Medizinische,
pädagogische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse bilden
die Grundlage der Betreuungsarbeit.
Betreuungen werden grundsätzlilch von den zuständigen Amtsgerichten
eingerichtet. Hier wird entschieden, wer eine Betreuung erhält und in
welchem Umfang. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen
Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung
ermöglicht den Betroffenen weiterhin eigenverantwortlich zu handeln.
Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln in
folgenden Aufgabenfeldern.
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Rentenangelegenheiten
- Sozialhilfeangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
Locanda e.V.
