Betreuung

Vom Gericht bestellte Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu

vertreten und zu unterstützen, die auf Grund einer psychischen

Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen

Behinderung  ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht

besorgen können. Für diese Menschen wird eine Betreuung

eingerichtet, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft

geraten. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen

dabei an erster Stelle. Betreuer kümmern sich im Auftrag ihrer

Klienten um rechtliche und soziale Belange. Medizinische,

pädagogische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse bilden

die Grundlage der Betreuungsarbeit.

 

Betreuungen werden grundsätzlilch von den zuständigen Amtsgerichten

eingerichtet. Hier wird entschieden, wer eine Betreuung erhält und in

welchem Umfang. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen

Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung

ermöglicht den Betroffenen weiterhin eigenverantwortlich zu handeln.

Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln in

folgenden Aufgabenfeldern.

 

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Rentenangelegenheiten
  • Sozialhilfeangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden